bereits ab: €12*
* für ein Storno-Paket CLASSIC, versicherte Summe bis € 200,–.
Lesen Sie hier nach, was unter bestimmten Begriffen genau zu vestehen ist!
Sollte die Antwort auf Ihre Frage nicht dabei sein so hilft Ihnen gerne unser Service Center unter +43 1 52503-6811 bzw. service@allianz-assistance.at.
Als Abschlussfrist bezeichnet man den maximalen Zeitraum zwischen einer Reisebuchung und dem Abschluss der zugehörigen Versicherung sowie dem daraus resultierend Beginn des Versicherungsschutzes sowie den maximalen Zeitraum zwischen Abschluss der Versicherung und Beginn der Reise.
Im Rahmen einer Stornoversicherung besteht voller Versicherungsschutz, wenn die Versicherung gleichzeitig mit der Reisebuchung abgeschlossen wurde, unabhängig von der Zeitdauer bis zur Abreise. Wird die Versicherung nach der Reisebuchung abgeschlossen, sind nur Ereignisse versichert, welche sich ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss ereignen (Ausnahme: Unfall, Todesfall, Elementarereignis).
Stornoschutz besteht nicht, wenn die Versicherung erst nach der Buchung abgeschlossen wird und der Zeitraum zur Abreise kürzer als 31 Tage ist.
Eine Reiseversicherung ohne Stornoschutz kann bis 1 Tag vor Abreise abgeschlossen werden.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) basieren auf dem österreichischen Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), und regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer. Sie enthalten die versicherten Risiken und Leistungen sowie Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien..
Der Preis einer gebuchten Reise. Ein Arrangement ist ein Paket aus verschiedenen Leistungen. Beispiel: Flug und Hotelübernachtung.
Ändert oder storniert die versicherte Person nachträglich die gebuchten Reiseleistungen, kann vom Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt werden. Beispiele: Reisestornierung, Namensänderung eines Flugpassagiers etc.
Diebstahl unter Anwendung oder Androhung von Gewalt.
Wird ein Gepäckstück während des Transports durch eine öffentliche, konzessionierte Transportgesellschaft (z.B. Airline, Zug) beschädigt (kaputter Verschluss, Kofferrad abgebrochen, Delle im Aluminiumkoffer etc.), muss dies sofort nach Feststellung bei der Transportgesellschaft angezeigt werden. Verlangen Sie in jedem Fall einen schriftlichen Rapport (PIR). Fluggesellschaften sind laut Montrealer Übereinkommen bzw. Warschauer Abkommen für solche Schäden haftbar.
Beschluss, welcher von einer Behörde gefasst wird. Beispiel: Die Einreise in das Land der Reisedestination wird verweigert und die Reisenden müssen wieder heimkehren..
Spezifische dauerhafte und unheilbare Erkrankung. Beispiele: Niereninsuffizienz, Diabetes etc.
Entwendung persönlicher Gegenstände ohne Gewaltanwendung. Beispiele: Trickdiebstahl, Taschendiebstahl, Entreißdiebstahl oder Einbruchdiebstahl.
Wenn die versicherte Person auf der Reise schwer erkrankt oder sich schwer verletzt und unsere Notrufzentrale ihren Nottransport nach Hause mit medizinischer Betreuung veranlasst, erhält sie – sofern das Produkt Ersatzreise abgeschlossen wurde – einen Gutschein für eine Ersatzreise (Wiederholungsreise).
Wenn Ereignisse am Urlaubsort eintreten, welche die körperliche Sicherheit des Versicherten gefährden und deshalb die Fortsetzung der Reise nicht zumutbar ist, sind die Kosten für eine Extrarückreise versichert. Stirbt eine versicherte Person während der Reise übernimmt Allianz Global Assistance die Überführungskosten der verstorbenen versicherten Person oder die Bestattungskosten am Sterbeort. Die zusätzlichen Rückreisekosten der versicherten Person werden ebenfalls ersetzt.
Der Fahrzeuglenker ist die Person, welche im Fahrzeug am Steuer sitzt und es fährt.
Maximal 2 Erwachsene und bis zu 5 mitreisende minderjährige (unter 18 Jahre) Personen unabhängig von Verwandtschaftsgrad und Wohnort.
Flughafentaxen werden für die Benützung der Flughafeninfrastruktur – unabhängig von der Airline – erhoben. Wird eine Flugreise storniert und der Flughafen somit nicht betreten, so muss auch keine Gebühr entrichtet werden.
Zum Gepäck zählen alle Gegenstände, welche die versicherte Person zum persönlichen Bedarf auf die Reise mitnimmt
Geografisch beschränktes Gebiet, in welchem der Versicherungsschutz gültig ist.
Als Eingriff von Hoher Hand sind behördliche Verfügungen zu verstehen, z. B. Verweigerung der Einreise auf Grund von Passformalitäten.
Ein von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann. Beispiele: Brand, Sturmschäden, Erdbeben, etc.
Dauernde volle oder teilweise Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Invaliditätsgrad und die damit verbundene Entschädigungszahlung ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unter Ausland & Krankenversicherung Punkt 4 Invalidtität geregelt.
Unsere Jahresversicherung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, und kann mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zur Hauptfälligkeit schriftlich gekündigt werden.
Als Leistung definiert sich die vertragliche Verpflichtung der Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Versicherungsnehmer, wenn ein versicherter Schadenfall eintritt. Beispiel: Die Auszahlung einer vereinbarten Versicherungssumme.
Als Leistungsträger gilt die für die jeweilige Leistung verantwortliche Gesellschaft. Beispiele: Die Allianz Global Assistance ist Leistungsträger der Stornokosten-Versicherung, der Reiseveranstalter ist Leistungsträger für das gebuchte Pauschalarrangement, etc.
Das internationale Haftungs-Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai 1999 regelt die Haftung der Fluggesellschaft gegenüber dem Reisenden. Diejenigen Staaten, welche das Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben, finden Sie unter www.icao.int. Für die übrigen Staaten gelten die Bestimmungen gemäß Warschauer Abkommen..
Anteil der im Voraus bezahlten Leistungen, welcher bei einem Reiseabbruch nicht in Anspruch genommen wird.
Die Allianz Global Assistance Notrufzentrale (Telefon: +43 1 52503-245) steht Reisenden mit Versicherungsschutz der Allianz Global Assistance 365 Tage im Jahr rund um die Uhr für die gebuchten Dienstleistungen zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme der Leistungen hat die versicherte Person unverzüglich Kontakt mit der Notrufzentrale aufzunehmen.
Eine Repatriierung ist eine medizinisch betreute Rückführung einer versicherten Person in ein Spital im Wohnstaat.
Pflichten der versicherten Person im Schadenfall. Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Alle Verkehrsmittel, die nach Fahrplan verkehren und für jedermann mit Erwerb eines Fahrscheins zugänglich sind, sind öffentliche Verkehrsmittel.
Property Irregularity Report. Schadenformular der Fluggesellschaft, welches genaue Angaben zum entstandenen Schaden oder zum vermissten Gepäck beinhaltet. Wird zum Beispiel zur Einleitung der Gepäcksuche (baggage tracing) verwendet.
Als Polizze gilt das Dokument für den Versicherungsnehmer, welches die wichtigsten Angaben zur abgeschlossenen Versicherung beinhaltet.
Die Versicherungsprämie ist eine Geldsumme, welche der Versicherungsnehmer als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an die Versicherungsgesellschaft entrichtet.
Ist die Fortsetzung einer Reise aufgrund der Gefährdung der körperlichen Sicherheit des Versicherten nicht zumutbar, so handelt es sich um einen Reiseabbruch. Die versicherten Ereignisse sowie der Versicherte stimmen mit den Konditionen des Stornoschutzes überein.
Zum Gepäck zählen alle Gegenstände, welche die versicherte Person zum persönlichen Bedarf auf die Reise mitnimmt.
Ein Reisevertrag wird zwischen dem Reisenden und dem Reisebüro bzw. Reiseveranstalter anlässlich der Reisebuchung abgeschlossen und enthält alle wesentlichen Merkmale der Reise sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters.
Der Reiseschutz schützt Sie während Ihrer Reise vor finanziellen Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls (z.B. Nottransport). Hierbei handelt es sich um die wichtigste Versicherungsdeckung während einer Reise, da ein medizinischer Notfall erfahrungsgemäß sehr hohe Kosten verursacht.
Tritt ein Schaden ein, so muss dieser schnellstmöglich an Allianz Global Assistance gemeldet werden. Wird ein Schaden nicht, oder zu spät gemeldet, so besteht Leistungsfreiheit seitens Mondial Assistance. Details zur Schadenmeldung und den dafür notwendigen Dokumenten finden Sie auf dieser Website.
Die versicherte Person ist in jedem Fall verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.
Schriftliche Anmeldung des Schadenfalles bei der Versicherungsgesellschaft.
Der Flughafen verlangt für jedes Flugticket einen Betrag für die Sicherheitstaxen. Diese werden für die Abdeckung der immer steigenden Kosten (verschärfte Sicherheitsmassnahmen) verwendet.
Ein stationärer Spitalaufenthalt im Ausland, gerade in den USA, kann enorme Kosten verursachen, welche nur zu einem geringen Teil durch Ihre Krankenkasse abgedeckt sind. In derartigen Fällen ist die Kontaktaufnahme mit unserer Notfallzentrale jedenfalls erforderlich.
Wird eine Reise storniert, verrechnet der Veranstalter dem Stornierenden die entstandenen Kosten. Die Höhe der Stornokosten variiert je nach Zeitpunkt des Reiserücktritts. Detaillierte Infos sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters ersichtlich. Falls Sie Ihre Reise stornieren müssen, ist eine schriftliche Meldung an schaden@allianz-assistance.at innerhalb von 48 h bzw. 2 Werktagen erforderlich.
Als Terrorismus gilt jede Gewalthandlung oder Gewaltandrohung zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele. Die Gewalthandlung oder die Gewaltandrohung ist geeignet, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen davon zu verbreiten oder auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen. Angst vor Terror-Anschlägen ist nicht versichert und gilt daher nicht als Reiserücktrittsgrund.
Ein Transportmittel dient der Beförderung/dem Transport von Personen und Gütern.
Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult.
Siehe Mehrkosten einer unplanmäßigen Rückreise.
Wenn das Gepäck während der Beförderung durch ein Transportunternehmen verloren geht und trotz einer Suchaktion nicht wieder zum Vorschein kommt, liegt ein Verlust vor. Wenden Sie sich in solchen Fällen immer unverzüglich an die Transportgesellschaft und verlangen Sie einen schriftlichen Rapport (PIR). Fluggesellschaften sind gemäß Montrealer Übereinkommen bzw. Warschauer Abkommen für solche Schäden haftbar.
Zeitspanne, in welcher die Versicherung gültig ist.
Person, welche eine Versicherung abgeschlossen hat.
Betrag, auf welchen die Leistung der Versicherung im Schadenfall limitiert ist.
Die in der Polizze bezeichneten Personen, sofern sie zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses seit mindestens sechs Monaten ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich, der Schweiz, Liechtenstein oder der EU begründet haben.
In den Prämien ist die Versicherungsteuer enthalten.
Wenn das durch ein Transportunternehmen beförderte Gepäck zu einem späteren Zeitpunkt als die reisende Person an der Zieldestination ankommt, sprechen wir von einer verspäteten Auslieferung. Wenden Sie sich in solchen Fällen immer unverzüglich an die Transportgesellschaft und verlangen Sie einen schriftlichen Rapport (PIR). Fluggesellschaften sind gemäß Montrealer Übereinkommen bzw. Warschauer Abkommen für solche Schäden haftbar. Beispiel: Erstattung der Auslagen für die notwendigen Anschaffungen vor Ort.
Mit der Erreichung des nächsten Lebensjahres wurde das Alter vollendet. Beispiel: Eine Person gilt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres als Kind in der Jahrespolizze; heißt, die Person kann bis zum 25. Geburtstag die Polizze abschließen. Bei kurzfristigen Polizzen gilt das Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Kind.
Beschwerden, welche bereits vor Versicherungsabschluss bestanden haben.
Das Warschauer Abkommen aus dem Jahr 1929 regelt die Haftung der Fluggesellschaft gegenüber dem Reisenden.
Wertgegenstände bedürfen einer sorgfältigen Handhabung. Die genaue Definition entnehmen Sie den AVB. Tipps finden Sie in der Rubrik "Kriminalität" der Reisehinweise des Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (BMA).
Gegenstände verlieren Jahr für Jahr an Wert. Der momentane Wert wird als Zeitwert bezeichnet. Die Reisegepäck-Versicherung bezieht sich grundsätzlich auf den Zeitwert zu Schaden gekommener Sachen. Ausgangspunkt ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich Wertminderung für Alter, Abnutzung und Gebrauch.