Der ALL RISK Stornoschutz lockert Einschränkungen und Ausschlüsse in den Stornogründen gemäß unserer AVB bzw. hebt sie gänzlich auf. Mögliche persönliche Stornogründe aus dem täglichen Leben, die der ALL RISK Stornoschutz umfasst:
Wir können allerdings gewisse versicherungsrechtliche Aspekte nicht völlig außer Kraft setzen. So gilt nach wie vor, dass wir ohne entsprechenden Beleg keine Auszahlung tätigen dürfen. Wir akzeptieren schriftliche Bestätigungen für Ihren persönlichen Stornogrund von
Die Zeichnungsbedingungen (Annahmerichtlinien) und AVB bleiben unverändert. Für ALL RISK wird jedoch der Umfang der Stornogründe ausgeweitet. Weiterhin nicht versichert sind
x Irrtum bei der Auswahl des Reisezieles (Destination, Hotel) bzw. des anbietenden Unternehmens
x Stornogründe, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden
x Mehrfachbuchungen und Buchungen mit sich überschneidenden Reisezeiten
x Reiseunlust
x Kriegsereignisse, Unruhen oder Terror jeder Art
x Epidemien und Pandemien
x Naturereignisse oder andere Kumulschadenereignisse
x Höhere Gewalt
x Verfügungen Hoher Hand
x Nukleare Ereignisse und Ereignisse, die bei Buchung schon eingetreten sind oder vorhersehbar waren.
Eine ALL RISK-Stornodeckung besteht, wenn der gesamte Reisepreis (maximale Stornosumme) mit ALL RISK-Prämie versichert ist (maximale Versicherungssumme: € 40.000,– pro Polizze).
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