Bestehende Miteintragungen in den Reisepässen der Eltern sind ab 15.6.2012 nicht mehr gültig, auch wenn der Pass der Eltern noch nicht abgelaufen ist.
Der Kinderpass kann bei jeder österreichischen Passbehörde beantragt werden. Das sind Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft sowie die österreichischen Vertretungen im Ausland.

• Bis zu einem Alter von zwei Jahren: zweijährige Gültigkeit

• Ab dem zweiten Geburtstag: fünfjährige Gültigkeit.

• Ab dem zwölften Geburtstag: Erwachsenenpass (mit Fingerabdrücken) für jeweils zehn Jahre

Quelle: Bundesministerium für Inneres