Bestehende Miteintragungen in den Reisepässen der Eltern sind ab 15.6.2012 nicht mehr gültig, auch wenn der Pass der Eltern noch nicht abgelaufen ist.
• Bis zu einem Alter von zwei Jahren: zweijährige Gültigkeit
• Ab dem zweiten Geburtstag: fünfjährige Gültigkeit.
• Ab dem zwölften Geburtstag: Erwachsenenpass (mit Fingerabdrücken) für jeweils zehn Jahre
Quelle: Bundesministerium für Inneres