Ich bin selbst am Coronavirus erkrankt und muss die Reise deshalb stornieren. Sind die Stornokosten gedeckt oder fällt das unter die Ausnahme Epidemie bzw. Pandemie?
Dieser Fall fällt unter den Pandemieausschluss gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Pkt. 6.1.6.). Stornokosten sind daher nicht gedeckt.
Achtung:
Falls Ihre Reise jedoch aufgrund von Reise- bzw. Ausgangsbeschränkungen in der aktuellen Situation nicht stattfinden kann, dann existiert de facto keine Reise mehr, die vom Kunden storniert werden kann. Es wird hier jeder Einzelfall gesondert geprüft.
Sind Stornokosten gedeckt, wenn ich nach erfolgter Aufhebung der COVID-19-Pandemie noch am Coronavirus erkranke?
Ja, wenn es sich nicht mehr um eine Pandemie handelt und Sie plötzlich, unerwartet, schwer am Coronavirus erkranken, sind Stornokosten gedeckt. Die Prüfung des Schadenfalls obliegt unserer Leistungsabteilung.
Ich kann meinen Urlaub nicht antreten, weil ich unter Quarantäne stehe. Ist das in der Stornoversicherung gedeckt?
Bei einer Quarantäne handelt es sich um eine behördliche Verfügung. Diese ist vom Versicherungsschutz ausgenommen (lt. Allgemeine Versicherungsbedingungen für alle Sparten, Pkt. 6.1.6.).
Für meinen Urlaubsort oder Hotel wird Quarantäne verhängt und ich kann nicht abreisen. Mir entstehen dadurch Extrakosten für den längeren Aufenthalt. Sind diese Kosten gedeckt?
Die Verhängung einer Quarantäne ist ebenfalls eine behördliche Verfügung. Schäden aufgrund von behördlichen Verfügungen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen (lt. AVB Allgemeine Bedingungen für alle Sparten, Pkt. 6.1.6.).
Weitere Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der Coronavirus finden Sie in unseren FAQs.