Hier finden Sie wichtige Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen - von den Vorteilen der Allianz Travel Reiseversicherung bis hin zur Meldung eines Versicherungsfalls. Erklärungen zu versicherungsspezifischen Fachausdrücken finden Sie im Stichwortverzeichnis.
Die Reiseversicherung schützt Sie vor bestimmten finanziellen Risiken und Verlusten, die auf Reisen auftreten können. Mit dem Stornoschutz- und der Deckung für nicht genutzte Reiseleistungen erstatten wir Ihnen die nicht erstattungsfähigen, im Voraus bezahlten Reisekosten (bis zur Höhe der Versicherungssumme), wenn Ihre Reise aus einem versicherten Grund storniert oder nicht fortgesetzt wird. Je nach abgeschlossener Reiseversicherung leisten wir wichtige Hilfe in einem medizinischen Notfall, entschädigen Sie für Verluste bei einer versicherten Reiseverspätung oder bei Verspätung, Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks. Außerdem helfen wir Ihnen auch in weiteren Situationen (aufgeführt in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen).
Abhängig von Ihrer gewählten Reiseversicherung bietet Ihnen diese Absicherung für eine Reihe von Situationen, die vor oder während Ihrer Reise auftreten können. Reiseversicherungen, je nach gewähltem Produkt, leisten bei:
- Stornierung der Reise
- Unterbrechung der Reise
- Medizinische Notfallbehandlung und Krankentransport
- Beschädigtem, verlorenem, gestohlenem oder verspätetem Reisegepäck
- Reiseverspätung
Hinweis: Nicht jede Reiseversicherung umfasst alle hier aufgeführten Leistungen. Bitte lesen Sie die entsprechenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder kontaktieren Sie unser Service Center unter der Telefonnummer +43 1 525 03 6945 (werktags 8:30 – 16:30) oder per E-Mail unter [email protected].
Sie können Reiseversicherungen auf www.allianz-travel.at online abschließen. Folgen Sie dazu einfach den angegebenen Schritten und wählen Sie Ihre gewünschte Zahlungsart aus. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an unser Service Center, um auf diesem Wege Ihre Versicherung abschließen zu können. Das Service Center erreichen Sie unter der Telefonnummer +43 1 525 03 6945 (werktags 8:30 – 16:30) oder per E-Mail unter [email protected].
Sie können Ihre Versicherungspolizze mittels Kreditkarte oder Bankeinzug (österreichisches Bankkonto) online bezahlen.
Ihre Transaktion wird verschlüsselt übertragen und ist von WorldPay gesichert. Allianz Travel legt auch großen Wert auf Datensicherheit und Datenschutz. Nähere Details dazu finden Sie im Datenschutzhinweis.
Allianz Travel versendet die Versicherungspolizze und weitere wichtige Unterlagen nach Versicherungsabschluss per Email.
Diese Reiseversicherung ist für Sie gedacht, wenn Sie eine Reise buchen (mit Ausnahme von Reisezielen, die im Versicherungsvertrag ausgeschlossen sind) und sich gegen Ereignisse absichern möchten, die unvorhersehbar sind und die vor oder während Ihrer Reise eintreten können.
Um die Reiseversicherung abschließen zu können, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Österreich haben. Der Versicherungsnehmer muss nicht zwangsläufig die versicherte Person sein. Es ist möglich, dass Sie als Versicherungsnehmer für jemand anderen (die versicherte Person) eine Reiseversicherung abschließen. Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sein müssen, wenn Sie eine Versicherung abschließen wollen.
Die Reiseversicherung gilt nur für die Personen, die auf der Versicherungspolizze als versicherte Personen genannt werden. Familienmitglieder und/oder Mitreisende sind nicht versichert, es sei denn, sie sind in der Versicherungspolizze genannt.
Grundsätzlich kann jede Person eine Allianz Travel Reiseversicherung abschließen und in Anspruch nehmen, die seit mindestens sechs Monaten ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich begründet hat. Die Ausnahme sind Versicherungen für einen Schengen-Aufenthalt ausländischer Gäste bis maximal 90 Tage.
Wo Sie Ihre Reise buchen, macht für die Reiseversicherung keinen Unterschied. Reiseversicherungen können unabhängig von der Art der Reisebuchung (Direktbuchung, Buchungsplattform, Reisebüro …) abgeschlossen werden.
Derzeit gibt es bei Allianz Travel kein Höchstalter für den Abschluss einer Reiseversicherung.
Die Versicherungen für eine einzelne Reise können bis zu einer Reisedauer von 365 Tagen abgeschlossen werden. Bei Jahresreiseversicherungen beträgt die maximale Reisedauer einer Reise maximal 62 Tage.
Ausnahmen gibt es für die maximale Reisedauer folgender Produkte:
Incoming-Reiseversicherung für Schengen-Einreisen bis zu 90 Tagen
Mietwagen-Selbstbehalt-Ausschluss bis zu 45 Tagen
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Antritt der versicherten Reise und endet mit dem vereinbarten Endzeitpunkt. Der Reiseschutz ohne Stornoschutz muss bis spätestens einen Tag vor Abreise abgeschlossen werden bzw. tritt am Folgetag des Abschlusses um 0:00 Uhr in Kraft.
Bietet Ihr Versicherungspaket auch Stornoschutz, so gelten für diesen gesonderte Bedingungen: Voller Versicherungsschutz besteht, wenn die Versicherung gleichzeitig mit der Reisebuchung bzw. spätestens 3 Werktage nach Reisebuchung abgeschlossen wurde.
Der Abschluss einer Reiseversicherung nach Urlaubsantritt ist nicht möglich. Der Abschluss einer Reiseversicherung am Abreisetag ist möglich. Bitte beachten Sie dabei, dass die Gültigkeit der Versicherung erst am nächsten Tag beginnt.
Sie können von Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Genaueres entnehmen Sie bitte der Belehrung über das Rücktrittsrecht, die der E-Mail-Bestätigung Ihrer Versicherungsbuchung angehängt ist.
Die Polizzennummer finden Sie online auf der Bestätigungsseite direkt nach Versicherungsabschluss oder in der E-Mail-Bestätigung, die Sie nach Versicherungsabschluss erhalten.
Die Übersicht über die Leistungen Ihrer Reiseversicherung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Sie mit Ihrer E-Mail-Bestätigung erhalten. Bitte lesen Sie diese. Dort finden Sie alle Einzelheiten zu Ihrem Versicherungsvertrag, einschließlich der Leistungen, maximalen Versicherungssummen, versicherte Ereignisse und Ausschlüsse.
Ja, es gibt Ausschlüsse in Ihrem Versicherungsvertrag. Dabei handelt es sich um bestimmte Situationen oder Umstände, unter denen der Versicherungsschutz nicht gilt. Zu den üblichen Ausschlüssen gehören risikoreiche Aktivitäten wie Extremsportarten, Kriegshandlungen oder Terrorismus. Die allgemeinen Ausschlüsse und die besonderen Ausschlüsse für die einzelnen Versicherungssparten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Weitere Fragen zur Reiseversicherung
1. Stornierung der Reise
Die Reisestornoversicherung ist für alle Urlaubs- und Geschäftsreisen geeignet.
Schließen Sie eine Versicherung mit Stornoschutz am besten am selben Tag der Reisebuchung ab, denn für Reisestornoversicherungen gelten besondere Abschlussfristen:
Der Versicherungsabschluss 30 oder weniger Tage vor Reisebeginn ist NUR GLEICHZEITIG mit der Reisebuchung möglich (ein Versicherungsabschluss bis 3 Tage nach Reisebuchung gilt dabei als "gleichzeitig").
Die Versicherungssumme entspricht bei Versicherungen für einer Reise dem versicherten Reisepreis, also dem Betrag, den Sie bei Abschluss als Reisepreis angeben. Jahresversicherungen mit Stornoschutz sind in drei unterschiedlichen Varianten mit jeweils unterschiedlichen maximalen Reisepreisen erhältlich.
Ja, auch nicht stornierbare Flüge sind erstattungsfähig. Es ist immer der Reisepreis versichert und dieser wird erstattet, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Bei Flügen sollten Sie im Falle einer Stornierung eine Abrechnung über Steuern und Gebühren bei der Fluggesellschaft anfordern. Diese Abrechnung gilt als Bestätigung für die nicht genutzten Leistungen.
In vielen Kreditkarten ist eine Reisestornoversicherung enthalten. Um zu prüfen, ob der Versicherungsschutz Ihrer Kreditkarte ausreichend ist, sollten Sie die Bedingungen genau lesen. Fast immer gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde.
Außerdem kommt es oft vor, dass die Versicherung nur für die jeweiligen Karteninhaber gilt und nicht für Mitreisende oder Angehörige wie Ehepartner oder Kinder. Die Versicherungsbedingungen können sich je nach Kartenart und Kreditinstitut stark unterscheiden. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite zu Kreditkartenversicherungen.
Nein, Reiseunlust ist kein versichertes Ereignis. Die Reiseversicherung deckt die Kosten nicht ab, wenn Sie Ihre Meinung über eine Reise ändern.
Nein, die Reiseversicherung deckt keine Stornierung durch einen Reiseanbieter ab. Nur wenn Sie selbst aus einem versicherten Grund stornieren, ist eine Erstattung durch Ihre Reiseversicherung möglich.
Um eine Erstattung im Falle einer Stornierung durch einen Reiseanbieter zu erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an den Kundenservice des Reiseanbieters.
Wenn Sie vor Reiseantritt erkranken, müssen Sie innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des versicherten Ereignisses stornieren. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie stornieren oder lieber noch abwarten sollten, kontaktieren Sie unsere telefonische Stornoberatung. Die Mediziner und Medizinerinnen der Allianz Partners Group beraten Sie umfassend und kompetent.
Von einer unerwarteten schweren Erkrankung spricht man, wenn
der Antritt der Reise aufgrund der Krankheit objektiv nicht zumutbar ist,.
die Erkrankung nach Abschluss der Versicherung eingetreten ist und davor ein stabiler Gesundheitszustand bestand.
Sie als Versicherungsnehmer / Versicherungsnehmerin sind verpflichtet, im Schadensfall die Reise unverzüglich zu stornieren, um die Stornokosten möglichst gering zu halten. Die Stornierung muss von Ihnen vorgenommen werden. Die Mediziner und Medizinerinnen von der telefonischen Stornoberatung der Allianz Partners Group können lediglich über den Zeitpunkt der Stornierung beraten.
Die Rückerstattung bei Stornierung aufgrund einer bereits bestehenden Erkrankung hängt vom dem Status der Erkrankung zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihrer Reiseversicherung ab. Bitte lesen Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder kontaktieren Sie unser Service Center unter der Telefonnummer +43 1 525 03 6945 (werktags 8:30 – 16:30) oder per E-Mail unter [email protected].
Nein, die Versicherung sieht keine Erstattung vor, wenn Sie Ihren Flug aufgrund eigener Verspätung verpassen.
Wenn Ihr Flug verspätet ist, können Sie sich die Kosten für Unterkunft, Transport und Verpflegung während der Wartezeit erstatten lassen. Informationen über die Mindestverspätung, die für eine Erstattung erforderlich ist, finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dieser Versicherungsschutz ist eine Ergänzung zu den von der Fluggesellschaft vorgeschlagenen Lösungen.
3. Reisegepäck-Versicherung
Wenn Ihr Gepäck während Ihrer Reise verloren geht, beschädigt oder gestohlen wird, werden Ihnen die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Gepäcks erstattet. Die detaillierten Bedingungen und Ausschlüsse können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen.
Wenn Ihr Gepäck von der Fluggesellschaft verspätet ausgeliefert wird, werden Ihnen die Kosten für den Kauf unbedingt notweniger Gegenstände bis zur Ankunft des Gepäcks erstattet. Informationen über die Mindestverspätung, ab der eine Erstattung möglich ist, entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dieser Versicherungsschutz ergänzt die von der Fluggesellschaft vorgeschlagenen Lösungen.
Der Verlust von Bargeld auf Reisen ist nicht versichert.
4. Medizinische Notfallbehandlung
Der Versicherungsschutz für medizinische Notfälle bietet Ihnen Folgendes:
Erstattung unvorhergesehener medizinischer Notfallkosten, die Ihnen während Ihrer Auslandsreise entstehen können, wie z. B. ein Besuch bei einem örtlichen Arzt im Falle eines geringfügigen Gesundheitsproblems (Gastroenteritis, Halsschmerzen...), Medikamente, die von einem örtlichen Arzt verschrieben werden, zahnärztliche Notfallkosten, z. B. im Falle von starken Zahnschmerzen.
Übernahme der Krankenhauskosten, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder eines schweren Gesundheitsproblems stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden müssen (Krankenhauskosten, Operationen, Untersuchungen...).
Übernahme der Kosten für den medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus oder zu einer geeigneten Einrichtung sowie für den medizinischen Rücktransport zu Ihrem Wohnort nach einer versicherten Krankheit oder Verletzung.
Alle Entscheidungen über einen Kranken-Rücktransport müssen von medizinischem Fachpersonal getroffen werden. Wenn Sie ernsthaft erkranken, sich verletzen oder ein medizinisches Leiden entwickeln, müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person so rasch als möglich die 24h-Notfallzentrale (den medizinischen Assistenzdienst von Allianz Travel) kontaktieren.
Der 24h-Notfallzentrale ist unter der Telefonnummer +43 1 525 03 245 rund um die Uhr für Sie erreichbar. Sie können uns auch unter [email protected] erreichen.
Einen Versicherungsfall melden
Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses ist die Buchungsstelle (Reisebüro) und der Versicherer innerhalb von 48 Stunden bzw. 2 Werktagen schriftlich zu benachrichtigen ([email protected]).
Sollte während Ihrer Reise ein Schadenfall eintreten, der keinen Notfall darstellt, so gehen Sie bitte wie folgt vor:
Melden Sie den Schaden schnellstmöglich nach Ihrer Reise schriftlich (vorzugsweise per Email: [email protected]) an Allianz Travel.
Eine Auflistung der benötigten Unterlagen finden Sie im Service-Bereich Schadensmeldung.
Unsere Notfallzentrale steht Ihnen 24 Stunden täglich zur Verfügung. Sie erreichen unsere Notfallzentrale telefonisch unter +43 1 525 03 245 oder per Email unter [email protected].
Wir haben es Ihnen einfach gemacht. Alle wichtigen Nummern sind im Bestätigungsemail vermerkt, das Sie nach Abschluss der Online-Buchung erhalten. Auf unserer Website finden Sie alle wichtigen Kontaktdaten im Service-Bereich Kontakt.
Am schnellsten und einfachsten können Sie einen Versicherungsfall melden, indem Sie unser Kundenportal Allianz Protection besuchen. Für die Meldung benötigen Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Polizzennummer sowie Ihr Abreisedatum oder das Datum, an dem Sie die Versicherung abgeschlossen haben.Sie können uns auch unter [email protected] erreichen.
Sie können auch allyz, Ihre digitale Reisebegleitung, herunterladen. So können Sie von unterwegs auf Ihre Leistungen zugreifen, rund um die Uhr Hilfe erhalten und einen Versicherungsfall schnell einreichen.
Bevor wir Ihren Anspruch prüfen können, benötigen wir die entsprechenden Unterlagen. Nach erfolgreicher Meldung Ihres Versicherungsfalls, erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung.
Am schnellsten können Sie den Status Ihres Versicherungsfalls online unter Allianz Protection überprüfen. Alternativ können Sie den Status direkt in allyz abfragen.
Die Polizzennummer finden Sie in der E-Mail-Bestätigung, die Sie nach Versicherungsabschluss erhalten haben.
Anhand der eingereichten Unterlagen können wir Ihren Anspruch überprüfen. Ohne diese können wir mit der Prüfung nicht beginnen. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Art und dem Grund Ihres Versicherungsfalls ab.
Für die Schadenbearbeitung benötigen wir detaillierte Unterlagen (z.B. medizinische Unterlagen, medizinische Vorgeschichte zum Krankheitsfall, Patientenkartei, Behandlungsunterlagen, Befunde, Polizeibericht, behördliche Verordnung, …).
Häufige Gründe für die Ablehnung von Versicherungsfällen sind unter anderem:
Die Begründung für Ihren Anspruch entspricht nicht den im Versicherungsbedingungen genannten Anforderungen.
Die Begründung für Ihren Anspruch ist in den Versicherungsbedingungen unter "Allgemeine Ausschlüsse" aufgeführt.
Es ist wichtig, dass Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen lesen, bevor Sie eine Reise antreten oder einen Versicherungsfall einreichen, um zu verstehen, was abgesichert ist und was nicht.