Mit unserem Online Service Portal können Sie ganz ohne lange Wartezeiten, einfach und schnell online Ihren Versicherungsvertrag verwalten, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, eine Schadenmeldung einreichen, Dokumente nachreichen und den Bearbeitungsstand einsehen!
Online Service Portal der Allianz Reiseversicherung -
für noch schnelleren Service, wenn’s darauf ankommt!
Rasch und unkompliziert: Schadenmeldung und Widerruf
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Fragen & Antworten zum Service Portal
Wählen Sie auf der Startseite „Einen Versicherungs-Vertrag verwalten“ und folgen Sie dem Anmeldevorgang.
Den Status Ihrer Versicherung können Sie ebenfalls unter „Mein Versicherungs-Vertrag“ einsehen.
Folgende Optionen sind möglich:
•Aktiver Versicherungs-Vertrag (bedeutet, dass Ihr Vertrag noch gültig ist und Versicherungsschutz besteht)
•Stornierter Versicherungs-Vertrag (bedeutet, dass Ihr Vertrag bereits gekündigt wurde, aber derzeit noch aktiv ist und noch Versicherungsschutz besteht)
•Abgelaufener Versicherungs-Vertrag (bedeutet, dass der Vertrag nicht mehr aktiv ist und damit auch der Versicherungsschutz beendet ist)
Die Übersicht unterteilt sich in drei Bereiche:
- Allgemeine Informationen, wie den Status Ihres Versicherungs-Vertrags.
- „Mein Versicherungs-Vertrag“: Hier können Sie Ihre persönlichen Daten und weitere Details einsehen. Außerdem finden Sie hier auch Kontakt-Informationen.
- Eine Vorschau Ihrer Versicherungs-Unterlagen.
So funktioniert die Online-Schadenmeldung
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1. Polizzennummer eingeben
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2. Schadenmeldung absenden
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3. Schadenstatus tracken
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Fragen& Antworten im Schadenfall
Versuchen Sie den Schaden möglichst gering zu halten. Um den Schaden nachzuweisen, sichern Sie bitte in jedem Fall geeignete Nachweise zum Schadeneintritt (z.B. Schadenbestätigung, Attest) und zum Schadenumfang (z.B. Rechnungen, Belege). Reichen Sie Ihre Schadenmeldung mit den entsprechenden Nachweisen so rasch wie möglich ein - der schnellste Weg ist unser Online-Schadenportal.
Sind Sie nicht sicher, ob Sie Ihre Reise stornieren oder lieber abwarten sollen, nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Stornoberatung.
Wenn Sie wegen einem versicherten Stornogrund nicht reisen können, so stornieren Sie die Reise unverzüglich und kontaktieren Sie dazu die Allianz Reiseversicherung. Zahlen Sie die vertragsgemäß anfallenden Stornokosten bei Ihrer Buchungsstelle. Die Allianz Reiseversicherung ersetzt Ihnen diese Kosten im Versicherungsfall abzüglich des bedingungsgemäßen Selbstbehalts.
Dazu benötigen wir:
- Vorzugsweise eine Schadenmeldung in unserem Online-Schadenportal
- Reisenachweise wie z.B. Buchungsbestätigung der Reise mit Angabe der gebuchten Leistung, der Reiseteilnehmenden und des Reisepreises samt Versicherungsnachweis
- Die Stornokostenrechnung
- Bei Flugtickets kontaktieren Sie bitte bei die Airline/das Reisebüro und fordern Sie die nicht angefallenen Steuern und Gebühren zurück. Diese stehen Ihnen in jedem Falle zu, auch wenn der reine Flugpreis nicht erstattungsfähig sein sollte.
- Schadennachweis z. B. ein ärztliches Attest (mit Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsdaten sowie Befund). Bei anderen versicherten Ereignissen bringen Sie bitte einen geeigneten Nachweis.
Im Notfall, bei schweren Verletzungen oder Krankheiten, insbesondere vor Klinikaufenthalten, kontaktieren Sie bitte sofort die weltweite 24-Notfallzentrale Ihrer Allianz Reiseversicherung, damit eine adäquate Behandlung sichergestellt und notfalls der Rücktransport veranlasst werden kann:
T: +43 1 525 03 245
F: +43 1 525 03 888
M: [email protected]
Für die Kostenerstattung bereits vor Ort gezahlter Leistungen, reichen Sie bitte die jeweiligen Originalrechnungen mit Ihrer Schadenmeldung ein, ebenso die Reisebestätigung mit Nachweis des Versicherungsabschlusses.
Wichtig: Aus den Rechnungen müssen neben den entsprechenden Kosten auch der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten sowie die einzelnen ärztlichen Leistungen hervorgehen. Rezepte müssen Angaben über die verordneten Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke enthalten.
Wurde Ihr Gepäck beim Transport beschädigt oder ist abhanden gekommen, melden Sie das bitte unverzüglich dem Beförderungsunternehmen. Stellen Sie den Schaden erst später (etwa beim Auspacken) fest, müssen Sie dies dem Beförderungsunternehmen innerhalb von 7 Tagen schriftlich nachmelden.
Wichtig: Beförderungsunternehmen, wie Fluggesellschaften oder die Bahn, stellen Schadenbestätigungen aus, die Sie bei Ihrer Schadenmeldung miteinreichen müssen. Bei Diebstahl und anderen Straftaten kontaktieren Sie bitte unverzüglich die nächste erreichbare Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige. Lassen Sie sich eine eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung oder Durchschrift des Polizeiprotokolls geben.
hi.health ist mehr als nur eine digitale Bezahlkarte – es ist Ihre Sorgenfrei-Lösung im Gesundheitswesen: sicher, einfach und bequem!
Mit hi.health müssen Sie keine Kosten selbst tragen. Stattdessen erhalten Sie eine von Allianz Partners bereits gedeckte Bezahlkarte, die Sie im Schadensfall zur Bezahlung von Arztbesuchen, Apothekenkäufen und anderen Gesundheitsleistungen nutzen können. Dabei bleibt Ihr eigenes Geld sicher auf Ihrem Konto.
Kein Risiko für Sie – Alle Kosten werden übernommen
Der große Vorteil von hi.health liegt darin, dass alle anfallenden Kosten direkt von Allianz Partners getragen werden. Sie müssen sich keine Sorgen darüber machen, in Vorleistung zu gehen oder das Risiko zu tragen, dass Kosten nicht erstattet werden. Ihre finanzielle Sicherheit hat oberste Priorität. Alles, was Sie tun müssen, ist die Rechnung mit der zur Verfügung gestellten Karte zu begleichen und sich keine weiteren Gedanken über die Erstattung zu machen.
Schritt für Schritt: Wie funktioniert hi.health?
- Bei einem Notfall im Ausland benötigen Sie medizinische Hilfe, die Vorort bezahlt werden muss. Sie wählen die Nummer der Notrufzentrale (T: +43 1 525 03 245) der Allianz Reiseversicherung und fordern die Ausstellung Ihrer digitalen Bezahlkarte hi.health an.
- Sie erhalten eine E-Mail mit den Zugangsdaten zu Ihrer digitalen Bezahlkarte, die Sie zu Ihrer digitalen Wallet hinzufügen (falls noch nicht vorhanden: Download für iOS im App Store "Apple Wallet" bzw. für Android im Play Store" Google Wallet")
- Sie können die Rechnung direkt bargeldlos mit Ihrem Mobiltelefon bezahlen.
- Nach Ihrem Arztbesuch oder dem Kauf in der Apotheke erhalten Sie wie gewohnt eine Rechnung.
- Die Rechnung, sowie dazugehörige medizinische Unterlagen und Befunde, müssen abfotografiert und hochladen werden: Nutzen Sie Ihr Smartphone, um ein Foto der Unterlagen zu machen und laden Sie das Foto über die hi.health Platform hoch. Der Upload-Prozess ist intuitiv und benutzerfreundlich gestaltet.
- Fertig! Allianz Partners übernimmt den Rest.
Ihre Vorteile auf einen Blick - Kein finanzielles Risiko: Sie müssen nie in Vorleistung gehen und tragen kein Erstattungsrisiko.
- Einfache Handhabung: Mit wenigen Klicks laden Sie via hi.health Ihre Rechnung hoch.
- Schnelle Abwicklung: Die Kosten werden unmittelbar über die Allianz Partners Bezahlkarte abgedeckt, ohne Wartezeiten.
- Sorgenfreie Gesundheit: Konzentrieren Sie sich auf Ihre Gesundheit, nicht auf Ihre Finanzen.
Mit hi.health wird die Schadensabwicklung zu einer einfachen und stressfreien Erfahrung. Profitieren Sie von der Unterstützung durch Allianz Partners und genießen Sie das Gefühl, immer abgesichert zu sein. Ihre Gesundheit ist unsere Priorität – vertrauen Sie auf hi.health und erleben Sie die Zukunft der Gesundheitsfinanzierung.
Erforderliche Unterlagen für die Schadenmeldung
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Schadenmeldung im Stornofall innerhalb von 48 Stunden an die Allianz Reiseversicherung richten müssen, da ohne sofortige Meldung kein Leistungsanspruch besteht!
• Versicherungsnachweis (Versicherungspolizze)
• Buchungsbestätigung des Veranstalters
• Stornorechnung des Veranstalters
• Detaillierte ärztliche Unterlagen bzw. Unterlagen, die den Schadensfall belegen
• Download-Formular Schweigepflichtentbindung (sofern nicht in der Online-Schadenmeldung bereits unterzeichnet)
Bitte beachten Sie, dass bei Kosten ab Euro 300,- die 24h-Notfallzentrale umgehend zu benachrichtigen ist. Rechnungen für Besuche bei Ärzt:innen und Medikamente sind von der versicherten Person zuerst bei seiner Sozialversicherung (Gesetzliche Krankenversicherung) bzw. privaten Krankenversicherung einzureichen.
• Versicherungsnachweis (Versicherungspolizze)
• Buchungsbestätigung des Veranstalters
• Ärztliche Bestätigung (mit Patient:innenname, Diagnose, Behandlungsdaten, Dauer und Grad der Arbeitsunfähigkeit bzw. Invalidität)
• Medizinische bzw. Krankenhausrechnung mit Patient:innenname, Geburtsdatum sowie Diagnose und Behandlungsdaten
• Ärztliche Befunde, auf denen die Notwendigkeit von Krankentransporten bestätigt wird
• Sonstige Rechnungen oder Belege, für die Ersatz gefordert wird
Bitte beachten Sie, dass im Falle der Extrarückreise die unverzügliche Kontaktaufnahme mit der 24h-Notfallzentrale erforderlich ist.
• Versicherungsnachweis (Versicherungspolizze)
• Buchungsbestätigung des Veranstalters
• Ärztliche Bestätigung (mit Patient:innenname, Diagnose sowie Behandlungsdaten) der ärztlichen Fachperson vor Ort, die den Reiseabbruch schriftlich verordnet hat
• Bestätigung der ärztlichen Fachperson, die die Weiterbehandlung in Österreich übernommen hat
• Kassenärztliche Krankmeldung
• Extrarückreisetickets, Boardingpass etc.
• Versicherungsnachweis (Versicherungspolizze)
• Buchungsbestätigung
• Aufstellung des Gepäckinhaltes unter Angabe von Alter, Marke, Anschaffungspreis
• Wertnachweis bzw. Rechnungen, falls vorhanden
• Polizeiliche Anzeige der zuständigen Sicherheitsdienststelle im Original bei Raub bzw. Diebstahl
• Schadenmeldung der Fluglinie bzw. des Transporteurs bei Beschädigung bzw. verspäteter Gepäckausfolgung (endgültige Verlustbestätigung der Fluglinie bzw. des Transporteurs wird spätestens 90 Tage nach dem Schadenereignis ausgestellt)
• Rechnungen bzw. Belege für Ersatzkäufe
• Flugticket bzw. Boardingpass