Vor Antritt der Reise sollten Sie die Sicherheitslage Ihres Reiseziels nochmals überprüfen und feststellen, ob es eine aktuelle Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums für dieses Land oder Teilgebiete davon (partielle Reisewarnung) gibt. |
Aktuelle Meldungen
Israel und Palästina
Das österreichische Außenministerium (BMEIA) hält alle aktuellen Informationen zu der Situation in Israel und Palästina bereit. Die Sicherheitsstufe wurde angehoben. Vor Reisen in die betroffenen Gebiete wird gewarnt! Auch für Syrien und Libanon bestehen Reisewarnungen.
Sollten Sie in den kommenden Tagen oder Wochen eine Reise in diese Gebiete geplant haben, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter zu wenden, um mögliche Alternativen und Optionen zu prüfen. Alle Ereignisse in Zusammenhang mit Kriegen sind im Allgemeinen nicht durch Reiseversicherungen abgedeckt. Prüfen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen!
Unser Service Team steht Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung!
Ukraine
Das österreichische Außenministerium (BMEIA) hält alle aktuellen Informationen zu der Situation in derUkraine und derRussischen Föderation bereit. Es gilt eine Reisewarnung der Sicherheitsstufe 6 für die Ukraine, Reisewarnung der Sicherheitsstufe 5 für die Russische Föderation. Aufgrund der aktuellen Lage und der auch die Banken betreffenden Sanktionen können wir derzeit unsere Versicherungsleistungen auch für Reisen nach Belarus nicht garantieren und raten von Reisen ab. Mehr Infos zu Ukraine finden Sie hier.
Reisewarnungen - Sicherheitsstufen 5 und 6
Bitte informieren Sie sich über die Sicherheitslage Ihrer gewählten Destination. Wir empfehlen, die Entwicklungen genau zu verfolgen, insbesondere weitere Erhöhungen der Reisewarnungen und deren Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz. Das Österreichische Außenministerium (BMEIA) informiert zur aktuellen Lage in allen Ländern und Regionen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Sicherheitslage in diesen Ländern finden Sie auf der Website des österreichischen Außenministeriums.
Bitte beachten Sie, dass eine (partielle) Reisewarnung einen Ausschlussgrund gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen darstellt und etwaige Schäden daher nicht gedeckt sind.