Leuchtturm

Reisewarnungen des österreichischen Außen­ministeriums

Jetzt NEU: Unsere Versicherungsleistungen aufgrund der COVID-19 Situation! Besondere Zeiten erfordern besonderen Versicherungsschutz: Wir haben unsere Reiseversicherungen um zusätzliche Leistungen in Zusammenhang mit COVID-19 Erkrankungen und Quarantäne-Fällen aufgrund des Corona-Virus erweitert.
Vor Antritt der Reise sollten Sie die Sicherheitslage Ihres Reiseziels nochmals überprüfen und feststellen, ob es eine aktuelle Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums für dieses Land oder Teilgebiete davon (partielle Reisewarnung) gibt.

Das österreichische Außenministerium (BMEIA) hält alle aktuellen Informationen zu der Situation in der Ukraine und der Russischen Föderation bereit.

Bitte beachten: Bei Reisewarnungen besteht ab Sicherheitsstufe 5 gemäß unserer Versicherungsbedingungen   kein Versicherungsschutz.

Das österreichische Außenministerium (BMEIA) informiert, dass es aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr kommt. Es bestehen nach wie vor Reisewarnungen für touristische bzw. nicht notwendige Reisen für einige Staaten. Genaue Informationen zur aktuellen Sicherheitseinstufung Ihrer gewählten Destination erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie auch die Voraussetzungen für die Einreise nach Österreich. Diese richten sich danach, aus welchen Staaten oder Gebieten Sie einreisen.

Bestehende Reisewarnungen und partielle Reisewarnungen (Sicherheitsstufen 5 und 6), welche aufgrund der aktuellen Sicherheitslage (z.B. Kriege, Bürgerkriege, kriegerische Auseinandersetzungen) ausgesprochen wurden, bleiben unberührt und gelten weiterhin für ausnahmslos alle Reisen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz in Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus und möglicher damit verbundener Reisewarnungen haben, beachten Sie bitte die Informationen auf unserer COVID-19 Seite.

Weitere Informationen zur Sicherheitslage in diesen Ländern finden Sie auf der Website des österreichischen Außenministeriums.

Bitte beachten Sie, dass eine (partielle) Reisewarnung einen Ausschlussgrund gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (siehe Punkt 6.1.12 der Allgemeinen Bedingungen für alle Sparten "Nicht versicherte Ereignisse") darstellt und etwaige Schäden daher nicht gedeckt sind.