Leuchtturm

Reisewarnungen des österreichischen Außen­ministeriums

Vor Antritt der Reise sollten Sie die Sicherheitslage Ihres Reiseziels nochmals überprüfen und feststellen, ob es eine aktuelle Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums für dieses Land oder Teilgebiete davon (partielle Reisewarnung) gibt. Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium die Sicherheitsstufen für Reisewarnungen mit 1.10.2025 geändert hat.

Bitte informieren Sie sich über die Sicherheitslage Ihrer gewählten Destination. Wir empfehlen, die Entwicklungen genau zu verfolgen, insbesondere weitere Erhöhungen der Reisewarnungen und deren Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz. Das Österreichische Außenministerium (BMEIA) informiert zur aktuellen Lage in allen Ländern und Regionen. 

  • Bitte beachten: Bei Reisewarnungen und partiellen Reisewarnungen (Sicherheitsstufe 4), welche aufgrund der aktuellen Sicherheitslage (z.B. Kriege, Bürgerkriege, kriegerische Auseinandersetzungen) ausgesprochen wurden, sind Ereignisse, die in Zusammenhang mit dem Grund stehen, weswegen eine Reisewarnung der Sicherheitsstufe 4 ausgesprochen wurde, gemäß unserer Versicherungsbedingungen  nicht versichert!

Weitere Informationen zur Sicherheitslage in diesen Ländern finden Sie auf der Website des österreichischen Außenministeriums.

Bitte beachten Sie, dass eine (partielle) Reisewarnung einen Ausschlussgrund gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen darstellt und etwaige Schäden daher nicht gedeckt sind.