Stichwortverzeichnis
Versicherungsbegriffe einfach erklärt!
... von A wie "Abschlussfrist" bis Z wie "Zeitwert" ...
Als Abschlussfrist bezeichnet man den maximalen Zeitraum zwischen einer Reisebuchung und dem Abschluss der zugehörigen Versicherung sowie dem daraus resultierenden Beginn des Versicherungsschutzes sowie den maximalen Zeitraum zwischen Abschluss der Versicherung und Beginn der Reise.
Im Rahmen einer Stornoversicherung besteht voller Versicherungsschutz, wenn die Versicherung am Tag der Reisebuchung bzw. spätestens 3 Werktage nach Reisebuchung abgeschlossen wurde. Bei einem späteren Abschluss sind nur Ereignisse versichert, welche sich ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss ereignen (Ausnahmen: Unfall, Todesfall, Elementarereignis).
Eine Reiseversicherung ohne Stornoschutz kann bis 1 Tag vor Abreise abgeschlossen werden bzw. ist ab 0:00 am Folgetag gültig.
Wenn Ereignisse am Urlaubsort eintreten, welche die körperliche Sicherheit der versicherten Person gefährden und deshalb die Fortsetzung der Reise nicht zumutbar ist, sind die Kosten für eine Extrarückreise versichert. Stirbt eine versicherte Person während der Reise, übernimmt die Reiseversicherung von Allianz die Überführungskosten der verstorbenen, versicherten Person oder die Bestattungskosten am Sterbeort. Die zusätzlichen Rückreisekosten der weiteren gemeinsam versicherten Personen werden ebenfalls ersetzt.
Als Leistungsträger gilt die für die jeweilige Leistung verantwortliche Gesellschaft. Beispiele: Die Allianz Reiseversicherung ist Leistungsträger der Stornokosten-Versicherung, das Reisebüro ist Leistungsträger für das gebuchte Pauschalarrangement etc.
Die 24h-Notfallzentrale (T: +43 1 52503-245) steht Reisenden mit einer Allianz Reiseversicherung 365 Tage im Jahr rund um die Uhr für die gebuchten Dienstleistungen zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme der Leistungen hat die versicherte Person unverzüglich Kontakt mit der Notfallzentrale aufzunehmen.
Tritt ein Schaden ein, so muss dieser schnellstmöglich an die Allianz Reiseversicherung gemeldet werden. Wird ein Schaden nicht oder zu spät gemeldet, so besteht Leistungsfreiheit seitens der Allianz Reiseversicherung. Hier finden Sie Details zur Schadenmeldung und den dafür notwendigen Dokumenten.
Die in der Polizze bezeichneten Personen, sofern sie zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses seit mindestens sechs Monaten ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich, der Schweiz, Liechtenstein oder der EU begründet haben (Ausnahme: Visitor Insurance - Reiseversicherung für Nicht-EU-Bürger:innen).
Bei Abschluss einer Versicherung mit einer Laufzeit von mehr als 120 Tagen ist ein Wohnsitz in Österreich Voraussetzung.