Veranstaltungs­versicherung für Eintrittskarten und Seminare

Schnell, einfach und sicher online abschließen!
Jetzt NEU: Unsere Versicherungsleistungen aufgrund der COVID-19 Situation! Besondere Zeiten erfordern besonderen Versicherungsschutz: Wir haben unsere Reiseversicherungen um zusätzliche Leistungen in Zusammenhang mit COVID-19 Erkrankungen und Quarantäne-Fällen aufgrund des Corona-Virus erweitert.
Münzen
Wir übernehmen 100% der Seminar-Stornokosten oder ersetzen die Kosten der Eintrittskarte.
Diamant
Unsere Expert:innen im Service Center und in der Leistungsabteilung beraten Sie schnell und kompetent. Sie können uns anrufen, eine E-Mail schreiben oder mit uns chatten.
Telefon
Stornieren oder abwarten? Unser Allianz Travel Mediziner:innen-Team berät Sie bei Ihrer Entscheidung.
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3% der Seminarkosten
Bereits ab 2 €
Stornoversicherung
Bis zum gewählten Seminarpreis
(max. 10.000 €)
Bis zum gewählten Eintrittskartenpreis
(max. 300 €)
  • Die Veranstaltungsversicherungen sind für alle Nutzungsarten - auch geschäftlich gültig. 
  • Sofortiger Stornoschutz gilt bei Versicherungsabschluss bis 3 Tage nach Veranstaltungsbuchung. 
  • Bei späterem Abschluss sind nur Ereignisse versichert, welche sich ab dem 10. Tag nach Abschluss ereignen.
  • Ab einem Zeitraum von weniger als 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn gilt der Versicherungsschutz für die Stornodeckung nur bei gleichzeitiger Veranstaltungs- und Versicherungsbuchung (spätestens 3 Tage nach Buchung).

Benötigen Sie zusätzliche Informationen zu unseren
Veranstaltungsversicherungen?

T: +43 1 525 03 6945
E:
service.at@allianz.com

Mo bis Fr von 8:00 bis 18:00 Uhr

  • Unerwartete schwere Krankheit
  • Unfallverletzung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Tod
  • Unerwartete Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Einreichung der Scheidungsklage/Trennungsantrags
  • Nichtbestehen der Abschlussklasse bzw. Matura
  • Einberufung zum Grundwehr- bzw. Zivildienst
  • Elementarschaden/Einbruchsdiebstahl am Eigentum
Ebenfalss inkludiert sind eine plötzliche schwere Krankheit, schwert Unfallverletzung oder Tod naher Verwandter (Ehepartner:in, Lebensgefährt:innen, Kinder, Eltern, Geschwister, Schwäger:in). Eine unerwartete schwere Erkrankung besteht, wenn nach Abschluss der Reisestornoversicherung aus einem stabilen Gesundheitszustand heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten, die den Antritt der Reise verhindern. Eine Krankheit ist "schwer", wenn dadurch der Reiseantritt nicht zumutbar ist.
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