Wir versichern Menschen und das Leben hält sich nicht immer an Regeln. Die Gründe, warum eine Reise nicht angetreten werden kann, sind so vielfältig, dass wir sie kaum noch einschränken wollen. Als Basis dienen auch bei den erweiterten persönlichen Stornogründen von MyTravel Complete Safe und MyTravel Storno Safe die Gründe lt. den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Die erweiterten Stornogründe der Reiseversicherungen MyTravel Complete Safe und MyTravel Storno Safe lockern Einschränkungen und Ausschlüsse in den Stornogründen gemäß unserer AVB bzw. hebt sie gänzlich auf.

Dabei ist jedes plötzliche und unvorhersehbare Ereignis vor Ihrer Abreise versichert, das Sie betrifft, das sich Ihrer Kontrolle entzieht und das nicht absehbar war. Dabei gelten die folgenden Bedingungen:

  • Das vorliegende plötzliche und unvorhersehbare Ereignis muss für Sie nach allgemeinem Dafürhalten reiseverhindernd sein.

  • Sie müssen das Ereignis mit einem verifizierbaren Nachweis bestätigen.

Die Erstattung für Schäden aus diesem versicherten Ereignis ist auf 80% des versicherten Reisepreises begrenzt (d.h. der Selbstbehalt beträgt 20%).

 

Mögliche persönliche Stornogründe aus dem täglichen Leben, die von diesem erweiterten Stornoschutz umfasst werden:
 

  • Erkrankung eines Haustieres 
  • Pflegepersonal fällt aus - kein Ersatz möglich 
  • Streichung des Urlaubes 
  • Kündigung und Eintritt in neue Firma - ursprünglich geplanter Urlaub nicht möglich 
  • Hochzeitseinladung als Gast oder Trauzeug:in
  • Kündigung durch den oder die Dienstnehmer:in
  • Unverschiebbarer Liefertermin 
  • Psychische Leiden 
  • Verschlechterung aller bestehenden Leiden des oder der Versicherungsnehmer:in, Angehöriger oder im Freundeskreis 
  • und vieles mehr

Wir können allerdings gewisse versicherungsrechtliche Aspekte nicht völlig außer Kraft setzen. Ohne entsprechenden Beleg können wir keine Auszahlung tätigen. Wir akzeptieren schriftliche Bestätigungen für Ihren persönlichen Stornogrund von
 

  • Öffentlichen Ämtern und Behörden 
  • Professionisten (z.B. Rechnungen, die den Stornogrund belegen) 
  • Arbeitgeber:innen 
  • Banken, Versicherungen 
  • Rechtsanwält:innen 
  • Notar:innen 
  • Steuerberater:innen 
  • (Tier-)Ärzt:innen 
  • Botschaften 
  • Anderen Stellen, die der Art nach in diese Liste passen

Die Zeichnungsbedingungen (Annahmerichtlinien) und AVB bleiben dabei unverändert. Bei den erweiterten Stornogründen wird jedoch der Umfang der Stornogründe erweitert. Weiterhin nicht versichert sind:

x Irrtum bei der Auswahl des Reisezieles (Destination, Hotel) bzw. des anbietenden Unternehmens 

x Stornogründe, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden 

x Mehrfachbuchungen und Buchungen mit sich überschneidenden Reisezeiten 

x Reiseunlust

x Kriegsereignisse, Unruhen oder Terror jeder Art 

x Epidemien und Pandemien - Ausnahmen für 
COVID-19

x Naturereignisse oder andere Kumulschadenereignisse 

x Höhere Gewalt 

x Verfügungen Hoher Hand 

x Nukleare Ereignisse und Ereignisse, die bei Buchung schon eingetreten sind oder vorhersehbar waren. 

Eine erweiterte Stornodeckung besteht, wenn der gesamte Reisepreis (maximale Stornosumme) mit MyTravel Complete Safe bzw. MyTravel Storno Safe versichert ist (Versicherungssumme bis maximal € 20.000,– pro Polizze).  

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