Um Sie bei Ihrer Reiseplanung bestmöglich unterstützen zu können, haben wir den COVID-19 Schutz für Storno und medizinische Leistungen rechtlich in unseren Versicherungsbedingungen für unsere Standard-Reiseversicherungen verankert. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.
COVID-19 Schutz vor der Reise: Zusätzliche Stornodeckung
Wer selbst an COVID-19 (Corona-Virus) erkrankt oder wegen Krankheitsverdacht unter Quarantäne gestellt wird und deshalb eine geplante Reise stornieren muss, bekommt die Kosten von der Versicherung genauso erstattet wie bei einem Reiserücktritt aufgrund jedes anderen schweren Krankheitsfalls.
Ebenso gilt die Erkrankung eine:r nicht mitreisenden Ehepartner:in / Verwandten als Stornogrund, wenn die Person lebensbedrohlich an COVID-19 erkrankt und intensivmedizinisch im Krankenhaus betreut werden muss.
COVID-19 Schutz während der Reise: Zusätzliche medizinische Deckung inklusive Reiseabbruch und Extrarückreise
Wer auf Reisen an COVID-19 (Corona-Virus) erkrankt, erhält vollen medizinischen Schutz im Rahmen der im Paket enthaltenen Auslandskrankenversicherung. Diese umfasst eine Notfallhilfe rund um die Uhr sowie die Kostenabdeckung medizinischer Leistungen.
Der Reiseabbruch, eine mögliche Extrarückreise sowie eine notwendige Quarantäne sind bei Erkrankung an COVID-19 ebenso gedeckt. Dies gilt gleichermaßen für den Verdachtsfall auf eine Corona-Virusinfektion. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Einhaltung aller behördlich verordneten Maßnahmen.
Auch im Fall, dass Ehepartner:in oder nahen Verwandte zuhause lebensbedrohlich an COVID-19 erkranken, helfen wir bei Rückreise und erstatten die Kosten für den Reiseabbruch. Dazu zählen Umbuchungsgebühren und nicht genutzte Reiseleistungen.
Die Versicherung springt auch ein und übernimmt die Kosten einer verspäteten Anreise, wenn der reisenden Person aufgrund eines COVID-19 Verdachts die Beförderung verweigert wird.
Weiterhin bleiben in unseren Standard-Reiseversicherungen Pandemie und Epidemie als Ausschlussgrund in den Versicherungsbedingungen aufgeführt. Sagt ein:e Reiseveranstalter:in beispielsweise eine Reise aufgrund von COVID-19 ab, so bleibt dieses Ereignis vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Wichtiger Hinweis: Reisewarnung*, Reiseangst und grobe Fahrlässigkeit weiterhin nicht versichert
Nicht versichert bleiben:
- Reiseangst
- die Verweigerung oder Nichteinhaltung von Regeln und Anforderungen am Reiseziel
- grobe Fahrlässigkeit und vorsätzlich herbeigeführte COVID-19 Ansteckung
- Reisen in Länder/ Gebiete, für die eine aufrechte Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5 oder 6) besteht.
* Ausgenommen davon sind Gebiete bzw. Ländern, für die ausschließlich aufgrund der COVID-19-Pandemie Reisewarnstufe 5 oder 6 gilt. In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz für alle Ereignisse, die nicht in Zusammenhang mit COVID-19 stehen.