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Krank im Urlaub:
Warum Ihre e-Card nicht immer ausreicht!

Sind Sie mit der e-Card im Ausland ausreichend geschützt?
Urlaub im Ausland kann leider auch nicht so schöne Erlebnisse mit sich bringen: Lebensmittelvergiftung in Kroatien, Mopedunfall in Griechenland, Sonnenstich in der Türkei. Viele verlassen sich dann auf die e-Card. Aber wo gilt diese? Die E-Card gilt nur bei Ärzten und in Krankenhäusern, die einen Kassenvertrag haben. Daher sollte man sich vor Reiseantritt Gedanken über die Krankenversicherung machen, und wie von der ÖGK empfohlen, eine Reiseversicherung abschließen
Es werden keine Kosten von den österreichischen Sozialversicherungen übernommen, wenn Sie in einem Privatkrankenhaus behandelt werden müssen. Aber in vielen Urlaubsregionen sind ausschließlich private medizinische Einrichtungen verfügbar, die auch innerhalb von Europa die e-Card nicht akzeptieren. Auch Hotelärzte und auf Kreuzfahrtschiffen müssen Sie selbst bezahlen. Um diese medizinischen Kosten abzusichern, benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung.
  • Kein weltweiter Schutz vor hohen medizinischen Heilkosten
  • Keine Übernahme der Kosten, wenn Sie in einem Privatkrankenhaus behandelt werden müssen
  • In vielen Urlaubsregionen sind ausschließlich private medizinische Einrichtungen verfügbar, die auch innerhalb von Europa die e-Card nicht akzeptieren!
  • Keine Unterstützung durch die 24h-Notfallzentrale
  • Keine Übernahme von Such- und Bergungskosten (auch in Österreich gilt: die e-Card gilt erst ab der Talstation)
  • Keine Rückerstattung der Kosten für den Transport Angehöriger zum Krankenbett
  • Keine Kostenerstattung für einen Rücktransport ins Heimatland nach einem medizinischen Notfall
  • Keine Rückerstattung der Kosten für den Transport Angehöriger zum Krankenbett
  • Keine Erstattung für Überführungskosten im Todesfall
  • Rückholkosten werden nicht übernommen (z. B. Hubschrauber, Ambulanz-Jet oder Rettungswagen)
  • ÖGK erstattet max. 80 % der angefallenen Kosten lt. Vertragstarif (die tatsächliche Höhe der Rechnung wird dabei nicht berücksichtigt)
  • Keine volle Rückerstattung im Falle einer Stornierung der Reise
  • Kein Verspätungsschutz und somit kein Kostenbeitrag bei Transportmittelverspätung
  • Keine Kostenübernahme für gebuchte, aber nicht genutzte Reiseleistungen bei Reiseabbruch
  • Keine Reisegepäckversicherung und somit kein Kostenersatz bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl
  • Keine Leistungen aus der Unfallversicherung bei Dauerinvalidität
  • Kein Reise-Haftpflicht-Schutz und somit kein Kostenersatz für Sach- und Personenschäden
  • Keine weltweite Soforthilfe bei Krankheit, Unfall, Strafverfolgung, Verlust von Reisedokumenten, Zahlungsmittel uvm.

 

Je nach gewähltem Reiseversicherungsprodukt können die Leistungen unterschiedlich ausgeprägt sein. Bitte beachten Sie die entsprechenden Leistungsübersichten in den Versicherungsbedingungen und wählen Sie das Versicherungsprodukt, das am besten zu Ihnen und Ihrer Reise passt!
  • Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf dieser Seite Änderungen und Abweichungen unterworfen sein können. Allianz Travel übernimmt daher weder Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen noch die Haftung für gegebenenfalls daraus resultierenden Schäden.
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