Sind Sie mit der e-card im Urlaub ausreichend geschützt?
Wussten Sie, dass die e-card erst ab Talstation gilt?
Verschneite Wälder, Skiabfahrten und Hüttengaudi: Nicht grundlos zählt Skifahren zu den Lieblingssportarten der Österreicher:innen. Nur Wandern, Schwimmen oder Radfahren bereitet Sportbegeisterten hierzulande noch mehr Freude. Gerade in den Weihnachts- und Semesterferien zieht es Familien und Freundesgruppen zum Wedeln, Snowboarden oder Skitouren in die heimischen Berge. Doch so groß der Spaß ist, so groß ist auch das Verletzungsrisiko!
Wer bezahlt bei einem Skiunfall?
Beförderung vom Berg ins Tal
Eisige Pisten, Pulverschnee oder Übermut können mitunter zu schlimmen Verletzungen auf der Piste führen. Rund 39.300 Menschen verletzten sich laut Kuratorium für Verkehrssicherheit pro Jahr beim Skifahren. Mehr als die Hälfte muss nach einem Unfall im Spital nachversorgt werden. Das kann gleich doppelt schmerzen, denn auch die darauffolgenden Kosten können Betroffenen die Tränen in die Augen treiben. Die Krankenversicherungsträger können bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik keine Bergekosten und damit auch keine Beförderung vom Berg ins Tal übernehmen.
Das bedeutet: Die e-card gilt erst ab der Talstation.
Wer übernimmt Bergekosten?
Bergungskosten bei Unfällen
Sehnen- und Bänderverletzungen der Knie zählen zu den Top 3 der häufigsten Skiverletzungen. Bringt Sie eine Knieverletzung dazu, die Piste unfreiwillig zu verlassen, kommt die österreichische Sozialversicherung dafür nicht auf. Hubschrauberbergungen bringen besonders hohe Rechnungen mit sich - für eine Hubschrauberbergung auf einer Schipiste in Österreich muss man im Schnitt mit € 5.000 - € 7.000 rechnen - die Kosten im Ausland liegen weitaus höher. Außerdem bleibt die Unterstützung bei bleibenden Unfallfolgen ebenso aus.
Wer sich im Ausland beim Schifahren eine Verletzung zuzieht, kann in puncto Heimtransport nicht auf die Sozialversicherung zählen. Die ÖGK übernimmt keine Rückholkosten via Hubschrauber, Ambulanz-Jet oder Rettungswagen.
Such- und Bergekosten inklusive!
Wir empfehlen Ihnen für Ihren Skiurlaub deshalb eine zusätzliche Versicherung. In der Allianz Travel Unfallversicherung sind Such- und Bergekosten eingeschlossen. Damit ist Ihre Bergung, egal ob verletzt oder unverletzt, auch mittels Rettungshubschrauber oder Akja inkludiert.
Gilt übrigends genauso auch für den Sommerurlaub in den Bergen!
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